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Bedingungen für die Zusammenführung von Chargen

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Verfasst von Nicholas Casbarro
Vor über 2 Jahren aktualisiert

Sie können Chargen zusammenführen, deren Endtypen keine Extrakte sind, wenn:

  • sie sich in der gleichen Phase befinden; und

  • ihre Maßeinheiten (aufgeführt unter der Spalte Menge) identisch ist; und

  • sie den gleichen Produktionsendtyp haben.

Sie können Chargen folgender Produktionsendtypen zusammenführen, sofern deren Endtyp Extrakte ist:

  • eine Kombination aus Terpenen, Biomasse und gesiebtem Produkt; oder

  • eine Kombination von Harztypen; oder

  • der exakt gleiche Produktionsendtyp.

Weitere Informationen zum Zusammenführen von Chargen finden Sie im Hauptartikel zu Chargen.

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